Recht & Behörden · 7 Min. Lesezeit

Auto ohne Pickerl verkaufen: Das sagt die Rechtslage

Ein Auto ohne gültiges Pickerl dürfen Sie in Österreich verkaufen – der Verkauf ist rechtlich kein Problem. Nicht erlaubt ist hingegen, das Fahrzeug ohne gültige §57a-Begutachtung im öffentlichen Verkehr zu bewegen. Eine Reparatur oder neue Begutachtung vor dem Verkauf ist daher meist überflüssig, weil der Ankäufer das Auto im Ist-Zustand übernimmt.

Aktualisiert am 30. Mai 2026

Was ist das Pickerl überhaupt? Die §57a-Begutachtung

Das Pickerl ist die wiederkehrende Begutachtung nach §57a Kraftfahrgesetz (KFG). Dabei wird geprüft, ob ein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher sowie umweltverträglich ist. Bei bestandener Begutachtung wird die bekannte Begutachtungsplakette – das Pickerl – an der Windschutzscheibe angebracht; sie zeigt an, bis wann die nächste Überprüfung fällig ist.

Kein gültiges Pickerl zu haben bedeutet schlicht, dass diese gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung abgelaufen ist oder gar nicht (mehr) besteht. Das sagt für sich genommen noch nichts darüber aus, ob das Auto fahrtüchtig ist – es ist nur behördlich nicht (mehr) als verkehrssicher bestätigt.

Darf man ohne Pickerl fahren?

Grundsätzlich nein. Ohne gültige §57a-Begutachtung darf ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Wer trotzdem damit fährt, riskiert eine Strafe – und im Schadensfall können sich auch versicherungsrechtliche Probleme ergeben.

Es gibt eng begrenzte Ausnahmen, etwa Fahrten zum Zweck der Begutachtung selbst, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Verlassen Sie sich darauf aber nicht pauschal: Die Bedingungen sind streng und im Einzelfall zu prüfen. Im Zweifel gilt: Ein Auto ohne gültiges Pickerl bleibt stehen oder wird auf einem Anhänger bzw. per Abschleppdienst transportiert.

Darf man ein Auto ohne Pickerl verkaufen? Ja.

Der Verkauf eines Fahrzeugs ohne gültiges Pickerl ist erlaubt. Das Pickerl ist eine Voraussetzung für den Betrieb auf öffentlichen Straßen – nicht für den Eigentumsübergang. Sie können das Auto also völlig legal verkaufen, übergeben und den Besitzer wechseln lassen.

Wichtig ist nur Transparenz: Geben Sie im Kaufvertrag klar an, dass das Fahrzeug kein gültiges Pickerl hat und in welchem Zustand es sich befindet. So vermeiden Sie spätere Diskussionen. Beim Verkauf von privat an privat wird üblicherweise mit Ausschluss der Gewährleistung verkauft – beim Ankauf durch einen Fachbetrieb ist dieser Punkt ohnehin sauber geregelt.

Warum eine Reparatur vor dem Verkauf oft unnötig ist

Viele Autobesitzer glauben, sie müssten vor dem Verkauf erst ein neues Pickerl machen lassen oder Mängel reparieren. In den meisten Fällen lohnt sich das nicht.

  • Die Kosten für Reparatur und neue Begutachtung erhöhen den Verkaufspreis selten um den investierten Betrag.
  • Bei älteren Fahrzeugen oder solchen mit größeren Mängeln können die Reparaturkosten den Restwert sogar übersteigen.
  • Ein Ankäufer kalkuliert den Wert im Ist-Zustand fair – inklusive der nötigen Instandsetzung, die er selbst günstiger durchführen kann.
  • Sie sparen sich Zeit, Aufwand und das Risiko, in eine Reparatur zu investieren, die sich nicht auszahlt.

So läuft der Verkauf ohne Pickerl ab

Der Ablauf ist unkompliziert und braucht von Ihnen keine Vorleistung am Fahrzeug:

  • Fahrzeugdaten und ein paar Fotos durchgeben – auch Mängel offen benennen.
  • Faires Ankaufsangebot für den Ist-Zustand erhalten.
  • Termin vereinbaren – wir holen das Auto auf Wunsch gratis ab, auch wenn es nicht fahrbereit ist.
  • Übergabe gegen Sofortzahlung, Kaufvertrag inklusive.
  • Wir übernehmen die Abmeldung – Sie haben mit Behörde und Begutachtung nichts zu tun.

Fazit: Verkaufen statt reparieren

Ein abgelaufenes Pickerl ist kein Hindernis für den Verkauf, sondern nur für das Fahren. Statt in eine ungewisse Reparatur zu investieren, übergeben Sie das Fahrzeug am besten im Ist-Zustand an einen Fachbetrieb.

Gerade in Tirol ist der direkte Ankauf bei abgelaufenem Pickerl oft die einfachste Lösung: kein Inserat, keine Probefahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug und keine teure Reparatur auf Verdacht.

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Häufige Fragen

01Darf ich mein Auto ohne gültiges Pickerl verkaufen?

Ja. Der Verkauf ist in Österreich erlaubt, auch ohne gültige §57a-Begutachtung. Geben Sie im Kaufvertrag offen an, dass kein gültiges Pickerl vorhanden ist.

02Darf ich mit einem Auto ohne Pickerl noch fahren?

Grundsätzlich nein. Ohne gültige Begutachtung darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Es gibt nur eng begrenzte Ausnahmen, etwa Fahrten zur Begutachtung – im Zweifel transportieren Sie das Auto per Anhänger oder Abschleppdienst.

03Soll ich vor dem Verkauf ein neues Pickerl machen lassen?

Meist nicht. Die Kosten für Reparatur und neue Begutachtung erhöhen den Verkaufspreis selten entsprechend. Ein Ankäufer bewertet das Auto im Ist-Zustand fair.

04Holt ihr auch ein Auto ohne Pickerl ab?

Ja. Wir holen das Fahrzeug in Tirol auf Wunsch gratis ab, auch wenn es nicht fahrbereit ist, und übernehmen die Abmeldung für Sie.

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